Änderungen aufgrund der Pandemie aufgehoben

Aufgrund der Pandemie war es viele Monate möglich, die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U 6 bis U 9 später als regulär vorgesehen durchzuführen. Das änderte sich zum 1. Juli 2022 auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. Seither müssen Eltern die U-Untersuchung mit ihrem Kind wieder innerhalb der vorgegebenen Fristen durchführen lassen. Nur dann übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Die Untersuchungen sind wichtig, um Erkrankungen und Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können.