Seit 2016 Anmeldung von „pharmazeutische Bedenken“ gegen einen Präparatetausch durch die Apotheke möglich

Chronische Atemwegserkrankungen wie COPD oder Asthma werden oft mit Arzneimitteln zur Inhalation behandelt. Bei ihnen kann ein Wechsel auf ein werkstoffgleiches Mittel eines anderen Herstellers problematisch sein. Seit 2016 kann die Apotheke „pharmazeutische Bedenken“ gegen einen Präparatetausch anmelden. Nach Angaben des Deutschen Arzneiprüfinstituts machen heute 64 Prozent mehr Apotheken von dieser Möglichkeit Gebrauch, um Patientinnen und Patienten den Wechsel zu ersparen.