Regelung soll Berufsalltag von Sanitätern erleichtern und rechtlich absichern

Notfallsanitäter dürfen in Zukunft eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen durchführen, bis ein Notarzt eintrifft oder eine andere ärztliche Versorgung beginnt. Diese neue Regelung ist Teil des Gesetzes zur Reform der Medizinischen Assistenzberufe, das der Bundestag beschlossen hat. Um eine Lebensgefahr oder Folgeschäden abzuwenden, dürfen Notfallsanitäter also Behandlungsmethoden anwenden, wenn sie diese im Rahmen ihrer Ausbildung gelernt haben. Diese Regelung soll den Berufsalltag der Sanitäter erleichtern und sie rechtlich absichern.