Patienten, bei denen ein künstliches Kniegelenk geplant ist, haben künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung

Patienten, bei denen ein künstliches Kniegelenk geplant ist, haben künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Davon Gebrauch machen können unter anderem Patienten, denen empfohlen wird, das Kniegelenk ganz oder teilweise durch eine Prothese aus Metall und Kunststoff zu ersetzen. Unabhängige Fachärzte sollen prüfen, ob die Operation notwendig ist, und die Patienten zu möglichen Behandlungsalternativen beraten.