Versicherung:

Omas Kasse zahlt für Enkel

© Panthermedia/Frank Roeder

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Enkelkinder bei den Großeltern mitversichert werden

Sind junge Eltern, die sich in der Ausbildung befinden, noch in der Krankenkasse ihrer Eltern beitragsfrei als Familienmitglieder versichert, dann können ihre Kinder ebenfalls dort mitversichert werden. Auf diese wenig bekannte Tatsache weist die Verbraucherzentrale Hessen unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium hin. Dafür sei es weder erforderlich, dass die Großeltern den überwiegenden Teil des Unterhalts für die Enkel bestreiten, noch müssen diese mit ihnen im selben Haushalt leben.

18.12.09, Apotheken Umschau



Klicken Sie hier, um diese Seite weiterzuempfehlen!

24h-Hotline

Pollenspiel

Innovazym