Seelenheil - (un)bezahlbar

Seelenheil - (un)bezahlbar

Die meisten Tarife privater Versicherungen schließen laut Stiftung Warentest Psychotherapie aus, beziehungsweise begrenzen die Behandlung auf 20 bis 30 Stunden oder fordern Selbstbehalt.   

Von den 7.000 Tarifbausteinen der privaten Krankheitskosten-Vollversichung enthalten nur 2.152 Tarife über 30 Stunden pro Jahr, bestätigt Gerd Güssler, Geschäftsführer von KVpro.de, der Vergleichssoftware für die private Versicherung. Bei gesetzlichen Krankenkassen ist Psychotherapie hingegen bisher Bestandteil des Leistungskataloges und damit kostenlos für den Patienten. Es werden bis zu 300 Sitzungen bezahlt, bei medizinischer Indikation sogar mehr.  

Da nach dem Gesundheitssurvey aus dem Jahre 2004 inzwischen jeder dritte Erwachsene im Laufe seines Lebens psychisch erkrankt, ist ein Wechsel in die private Versicherung nach Ansicht von Experten gut zu überdenken. Dass privat Versicherte in Sachen Psychotherapie häufig unterversichert sind, hängt wohl oft damit zusammen, dass sie sich vor Vertragsabschluss nicht umfassend genug informieren.  

Frühere psychotherapeutische Behandlungen nicht verschweigen
Jens Trittmacher, Berater beim Bund der Versicherten (BdV), empfiehlt deshalb, nur Tarife mit unbegrenzter Stundenzahl und auch für psychologische Psychotherapeuten zu wählen. Diese sind allerdings ziemlich teuer. Bei Vertragsabschluss sei es außerdem wichtig, nicht zu verschweigen, falls man früher bereits in einer psychotherapeutischen Behandlung gewesen sei. Ansonsten riskiere man den Verlust des Versicherungsschutzes.  

Personen, die in einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung sind, werden laut Bundespsychotherapeutenkammer allerdings in der Regel nicht von einer privaten Krankenversicherung aufgenommen. Selbst wenn die Behandlung abgeschlossen wurde, müssten Antragsteller bei vielen Anbietern oft bis zehn Jahre warten, um dort wieder als versicherungsfähig zu gelten.  

Basistarif soll auch in privaten Krankenversicherungen kommen 

GZ Tipp

Möchten Sie sich weiter zu dem Thema informieren? Hier ein paar nützliche Adressen: www.stiftung-warentest.de  und auch www.bundderversicherten.de  sowie www.vzbv.de

"Mit dem Basistarif", hofft Präsident Rainer Richter, "wird die Diskriminierung psychisch Kranker ein Ende haben". Dieser sieht ab 2009 für private Versicherungen für diesen Tarif den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vor. 

"Es geht bei der Gesundheitsprüfung nicht darum, psychisch Kranke abzulehnen, sondern um Kalkulationen zur Berechnung des Beitragssatzes", entgegnet Jens Wegner, Referent des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV). Der Antragsteller habe schließlich unterschrieben, "bei der Aufnahme innerhalb der Gesundheitsprüfung detaillierte Auskünfte über die letzten fünf bis zehn Jahre zu geben". Die PKV-Unternehmen planen, den Basistarif im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zu kippen, da er nicht rentabel sei.  

Barbara Huebner



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