Reform der Pflegeversicherung

Reform der Pflegeversicherung

Zum 1. Juli tritt die Pflegereform mit zahlreichen neuen Leistungen und Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegende in Kraft.

So erhalten Pflegebedürftigte schrittweise mehr Pflegegeld und auch für die stationäre Pflege steigen die Leistungen auf bis zu 1 918 Euro an. 

Neben der Anhebung von Leistungen wird ein Anspruch auf Pflegezeit geschaffen und die Betreuung von Demenzkranken deutlich verbessert.

Zur Finanzierung wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Juli um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent (2,2 Prozent für Kinderlose) erhöht. Dieser Beitrag wird paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen und reicht aus heutiger Sicht zur Finanzierung der Pflegeversicherung bis Mitte 2015 aus.

Kernpunkte der Pflegereform

  • Die ambulante Versorgung wird gestärkt. Angebote für Pflegebedürftige sollen wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Für jeweils 20 000 Einwohner werden Pflegestützpunkte in jedem Stadtviertel aufgebaut. So genannte Fallmanager kümmern sich gezielt um die Unterstützung des Einzelnen. Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. 
      
  • Die Qualität der Pflege wird durch ein besseres Pflegemanagement verbessert  
      
  • Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden bis 2012 stufenweise erhöht.  
       
  • Anhebung der ambulanten Sachleistungsbeträge in Pflegestufe I von jetzt 384 Euro auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1 100 Euro und in Pflegestufe III von 1 432 auf 1 550 Euro.   
       
  • Angehoben wird auch das Pflegegeld in allen Pflegestufen.  
       
  • Der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, das heißt Demenzkranke und Menschen mit Behinderung, wird auf von zunächst 460 Euro auf bis zu 2 400 Euro jährlich angehoben. Der Anspruch auf Tagespflege wird ausgebaut.  
      
  • Darüber hinaus sollen künftig die Leistungen der Pflegeversicherung in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert werden. 
      
  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, wird eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit (Pflegezeit) mit anschließender Rückkehrmöglichkeit eingeführt. Die bereits heute existierende soziale Absicherung bei der Rente wird für die Freigestellten auch durch Kranken- und Pflegeversicherungsschutz ausgebaut. Daneben ist auch an kürzer dauernde Freistellungen für Pflegende gedacht (zehn Tage, um akut Pflege organisieren zu können). 
       
  • Verbessert werden weiterhin die Prävention und Rehabilitation in der Pflege. 
       
  • Förderung des Ehrenamtes: Bürgerschaftliches Engagement in der Pflege soll unterstützt werden. Hier sollen engagierte Bürgerinnen und Bürger künftig besser in vernetzte Versorgungsangebote eingebunden und eine Schulung durch die Pflegekassen bekommen können. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Demenzkranke. 
       
  • Abbau der Bürokratie:Das gibt Pflegekräften mehr Zeit, sich besser um die Pflegebedürftigen zu kümmern. Zugleich wird mehr Wirtschaftlichkeit im Pflegebereich gefördert.
        

 MyHandicap / hs



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