Arbeitgeber muss ab 80 Dezibel Hörschutz bereitstellen

- Foto: Bilderbox
Handkreissägen, Winkelschleifer und Elektro-Bohrhämmer schädigen das Gehör. Arbeiter in der Bauindustrie sollten deshalb ab 80 Dezibel Lautstärke einen Hörschutz tragen.
Dauerhaften Hörschäden können Arbeiter in der Bauwirtschaft nur entgegenwirken, wenn sie an lauten Geräten ihre Ohren schützen. "Ab einem Lärmpegel von 80 Dezibel muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen", erklärt Jörn Jorczyk von der Berufsgenossenschaft (BG) Bau in Berlin.
Dabei spielt allerdings auch die Dauer der Beschallung eine Rolle: Ist der Arbeitnehmer während seiner Acht-Stunden-Schicht einem durchschnittlichen Lärmpegel von 85 Dezibel und mehr ausgesetzt, muss er einen Hörschutz tragen. Laut Angaben der BG Bau beträgt der Lärm von Handkreissägen, Winkelschleifern und Elektro-Bohrhämmern mehr als 85 Dezibel.
Höreinbußen schon nach fünf Jahren Arbeit
Wer an diesen Geräten ohne Hörschutz arbeitet, kann bereits nach wenigen Jahren einen Hörschaden haben. "Nach fünf Jahren etwa kommen oft die ersten Höreinbußen", erklärt Jorczyk. Das bemerke der Betroffene häufig aber noch nicht. Nach zehn Jahren sei das Gehör in vielen Fällen schon so geschädigt, dass es bestimmte Laute nicht mehr wahrnehme: Es beginne in der Regel mit den S-Lauten und weite sich dann auf die Vokale aus. Betroffene müssten dann zum Beispiel den Fernseher sehr laut stellen, um überhaupt etwas verstehen zu können, sagte der Experte.
Wer sich nicht sicher ist, ob er bei der Arbeit einen Gehörschutz tragen muss, sollte einen Blick auf die Arbeitsgeräte werfen. Geräte, die die Beschallungsgrenze von 85 dB (A) überschreiten, sind laut Jorczyk mit einem Piktogramm gekennzeichnet: Das blaue Schild zeigt einen Kopf mit Kopfhörer.
Klicken Sie hier, um diese Seite weiterzuempfehlen!







