Datenschutz
Öffentliches Verfahrensverzeichnis für die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gem. § 4e Abs. 1 BDSG
I. Angaben zur Verantwortlichen Stelle (§ 4e Satz 1 Nr. 1-3 BDSG)
1. Für die Datenerhebung, Nutzung oder Verarbeitung verantwortliche Stelle
| Name oder Firma, Bezeichnung | parmapharm Markförderungs GmbH & Co. KG |
| Fachabteilung / Bereich | EDV, Mitgliederverwaltung, College, Marketing |
| Straße | Stapenhorststraße 1 |
| PLZ, Ort | 33611 Bielefeld |
| Telefon | 05 21/5 2077-80 |
| Telefax | 05 21/5 20 77-88 und -89 |
| Email-Adresse | kontakt@parmapharm.de |
2. Leitung der verantwortlichen Stelle und Vertreter
Thomas Worch, Frank Stuhldreier, Thorsten Göldner
3. Datenschutzbeauftragter
| Name | Sunita Bremm |
| Straße | Stapenhorststraße 1 |
| PLZ, Ort | 33615 Bielefeld |
| Telefon | 05 21/5 20 77-864 |
| Telefax | 05 21/5 20 77-89 |
| Email-Adresse | bremm@parmapharm.de |
II. Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung (§ 4e Satz 1 Nr. 4-8 BDSG)
1. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Ausarbeiten von Wettbewerbsvorteilen und Marketingmaßnahmen für Mitgliedsapotheken mit div. Kooperationspartnern der parmapharm (Dienstleister, pharmazeutische Hersteller, Krankenkassen etc.).
2. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezgl. Daten / Datenkategorien
| Personengruppe | Daten / Datenkategorie |
| Kunden/Apotheken | Ansprechpartner, Adress-, Vertrags-, Zahlungs- und Steuerdaten |
| Mitarbeiter | Planungs-, Vertragsstamm- und Abrechnungsdaten |
| Kooperationspartner | Vertragsstamm- und Abrechnungsdaten |
| Interessenten | Adressdaten |
3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen Daten mitgeteilt werden können
Empfänger ist jede Person oder Stelle, die Daten erhält. Dies sind Kunden, Mitarbeiter, Kooperationspartner, öffentliche Stellen, Vertragspartner und Lieferanten soweit es die gesetzlichen Bestimmungen fordern bzw. zulassen.
4. Regelfristen für die Löschung von Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen, z.B. 10 Jahre nach § 257 HGB und § 147 AO, werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zweckes der Speicherung nicht erforderlich ist.
5. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt und ist z.Zt. auch nicht geplant.
Verfahrensverzeichnis
Hier das öffenliche Verfahrensverzeichnis für automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten als PDF zum Download
|
67 K |






